Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf Arbeitgeber?
Stärkerer Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Bereits jetzt sieht § 5 Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung vor, dass Arbeitgeber die Nichtraucher in ihren Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen müssen. Diese Regelung soll um folgenden Satz erweitert werden: "Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." Dadurch wird klar gestellt, dass ein generelles oder ein eingeschränktes Rauchverbot eine geeignete Maßnahme ist, Nichtraucher von schädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen.