AGG: Erste Bilanz
Alter als häufigstes Diskriminierungsmerkmal
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat erstmals eine Statistik zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgelegt: Demzufolge gingen in einem Zeitraum von acht Monaten im gesamten Bundesland gerade einmal 109 Klagen ein, die im AGG wurzelten (0,3 %). Häufigstes Diskriminierungsmerkmal war das Alter (36 %), gefolgt vom Geschlecht (23 %), von der Behinderung (18 %) und der ethnischen Herkunft (11 %). Anknüpfungspunkt für die Verfahren waren oft Bewerbungsverfahren (38 %) gefolgt von Kündigungen (36 %). Demzufolge hat das AGG bislang zwar bei weitem nicht die oft befürchteten Auswirkungen gezeigt. Dennoch ist weiterhin vor allem bei jeglichen Personalmaßnahmen Vorsicht im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen geboten.