Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Jetzt schnell und flexibel alle schulen – nur 1 Stunde Zeitaufwand!
Jedes Unternehmen muss die Bestimmungen des neuen AGG beachten und den Pflichten nachkommen, um Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen sowie rufschädigende Diskriminierungsklagen zu vermeiden! Was können Sie tun? Mit einer geeigneten Schulung erfüllen Sie die Arbeitgeberpflichten nach § 12 Abs. 1 AGG. In nur 60 Minuten pro Mitarbeiter und 90 Minuten für Ihre Führungskräfte bringen Sie alle auf den neuesten Stand – jederzeit und überall. Die Kurse sind als e-Learning oder PDF in deutsch und englisch verfügbar. Erstellt in Zusammenarbeit mit der Bonner Akademie sowie Prof. Dr. Peter Pulte (FH Gelsenkirchen).