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Mini-Zeitung Artikel
Kennziffer 4994
Umfang: 536 Zeichen
Erschienen in
folgenden Ausgaben:
Brennpunkt Mittelstand KW 2 - Ausgabe 7342 (KW 02)
 
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Artikel

Die Umsatzsteuer kennt jeder, aber was bedeutet sie für Unternehmungen?

Tipps & Tricks: Umsatzsteuer – Dauerfristverlängerung

Das Finanzamt verlangt unterjährige Vorauszahlungen. Grundlage für diese Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen, d.h. für die Umsätze des Januars muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar abgegeben werden.

Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. So ist dann die Umsatzsteuer für die Umsätze des Januars bspw. erst am 10. März fällig.

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