Die Umsatzsteuer kennt jeder, aber was bedeutet sie für Unternehmungen?
Tipps & Tricks: Umsatzsteuer – Dauerfristverlängerung
Das Finanzamt verlangt unterjährige Vorauszahlungen. Grundlage für diese Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen, d.h. für die Umsätze des Januars muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar abgegeben werden.
Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. So ist dann die Umsatzsteuer für die Umsätze des Januars bspw. erst am 10. März fällig.
Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. So ist dann die Umsatzsteuer für die Umsätze des Januars bspw. erst am 10. März fällig.
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