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13.01.2016 - Steuer - Geld / Finanzen / Versicherungen

Tipps & Tricks: Umsatzsteuer - Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuer, oder auch Mehrwertsteuer genannt, kennt jeder, aber was bedeutet sie für unsere Unternehmungen?

(Initiative Mittelstand) Das Finanzamt verlangt unterjährige Vorauszahlungen. Grundlage für diese Vorauszahlungen ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen, d.h. für die Umsätze des Januars muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Februar abgegeben werden. Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen – was wir unbedingt empfehlen können! So ist dann die Umsatzsteuer für die Umsätze des Januars bspw. erst am 10. März fällig.

Was ist die Idee hinter der Dauerfristverlängerung? Oft gewähren Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel und Sie würden dann die Umsatzsteuer bereits zahlen (=abführen) müssen, bevor der Kunde selbst gezahlt hat. In diesem Fall würden Sie 19 % des Umsatzes vorfinanzieren.

TIPP 1:
Unbedingt die Dauerfristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Und nicht vergessen: Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Vorsteuer abzugsfähig d.h. die selbst gezahlte Umsatzsteuer für erworbene Waren und/oder Dienstleistungen wird von der Umsatzsteuer abgezogen.

TIPP 2:
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