TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V.:
Lösungsbeispiele für "IT Security made in Germany"
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V (TeleTrusT) hat die Trägerschaft des Qualitätszeichens "IT Security made in Germany" inne. In einer aktuellen Publikation präsentiert eine Reihe von Zeicheninhabern Beispiele für deutsche IT-Sicherheitslösungen.
"IT Security made in Germany" ("ITSMIG") wurde 2005 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie Vertretern der deutschen IT-Sicherheitswirtschaft etabliert und 2011 in die Trägerschaft von TeleTrusT überführt.
Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TeleTrusT-Qualitätszeichens "IT Security made in Germany" wird interessierten Anbietern durch TeleTrusT auf Antrag und bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien zeitlich befristet gestattet:
1. Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.
2. Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.
3. Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine "Backdoors").
4. Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.
5. Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.
"IT Security made in Germany" ("ITSMIG") wurde 2005 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie Vertretern der deutschen IT-Sicherheitswirtschaft etabliert und 2011 in die Trägerschaft von TeleTrusT überführt.
Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TeleTrusT-Qualitätszeichens "IT Security made in Germany" wird interessierten Anbietern durch TeleTrusT auf Antrag und bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien zeitlich befristet gestattet:
1. Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.
2. Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.
3. Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine "Backdoors").
4. Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.
5. Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.
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