E-Mails gesetzeskonform versenden!
Seit Jahreswechsel: Notwendige Angaben in E-Mails
Im Rahmen des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, das zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber klar gestellt, dass Geschäftskorrespondenz von Kaufleuten in jeder Form, also auch E-Mails, mit den für den Briefkopf vorgeschriebenen Angaben zu Sitz, Handelsregisternummer, Geschäftsführung usw. ausgestattet sein muss. Die Einzelheiten zu den notwendigen Angaben finden sich in den für die jeweilige Unternehmensform relevanten Gesetzen (HGB, GmbHG, AktG, usw).