Gesetzeskonforme E-Mail Archivierung für KMU
E-Mails löschen ist riskant
Oftmals wird nicht bedacht, dass E-Mails, die Handelsbriefcharakter haben, genauso zu betrachten sind wie Geschäftsbriefe in Papierform. Doch seit dem 01.01.07 hat der Gesetzgeber im EHUG unmissverständlich klargestellt: Faxbriefe und E-Mails gelten als Geschäftsbriefe! Demzufolge sind diese E-Mails im Original und in unverfälschter Form bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Mit unserem Komplettsystem zur E-Mail-Archivierung können Sie die gesetzlichen Anforderungen schnell, automatisiert und kostengünstig erfüllen und haben nebenbei noch eine permanente Datensicherung Ihrer E-Mails.