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Rabatte richtig nutzen
Am 1. Juli 2001 fiel das Rabattgesetz, doch ausnutzen tun es die Wenigsten. Meist sind die eigenen Hemmungen im Weg oder die Aussagen der Verkäufer zu schwammig. „Die Ware ist ohne Luft nach unten kalkuliert, wir können nicht unter den Einkaufspreis“ ist eine häufige Aussage. Die so meist nicht stimmt. Tipp: Beim Feilschen möglichst gar nicht den Begriff „Rabatt“ erwähnen und durch geschicktes Manövrieren des Gesprächs den Verkäufer dazu veranlassen, selber einen Nachlass zu gewähren. Zum Beispiel, wenn man zwar wirklich begeistert von dem 350,- Euro Angebot ist – aber nur 300 Euro in der Tasche hat. Schnell wird einem hier entgegen gekommen. Anders ist es, wenn man direkt von Beginn an einen Nachlass verlangt. Hier stellen die meisten Verkäufer auf stur. Hilfreich ist es dagegen, nach kleinen Mängeln zu suchen, welche einen geringeren Preis auf alle Fälle rechtfertigen. Und: Vergleichen Sie die Angebote! Das schafft ein sicheres Gefühl dem Verkäufer gegenüber. Und Ihnen einen guten, günstigen Einkauf.