Leistungen richtig nutzen
Bloß kein Geld verschenken
Arbeitnehmer erhalten in den meisten Fällen vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL) von Ihrem Arbeitgeber - bis zu EUR 480,00 zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Grundsätzlich gilt: Vermögenswirksame Leistungen sollten anlegt werden, um kein Geld zu verschenken. Auch wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, ist dieser verpflichtet, auf Veranlassung freiwillige Beiträge vom Arbeitnehmer in eine VL-Anlage einzuzahlen. Zwei staatlich gut geförderte Möglichkeiten sind Bausparen und Fondssparen. Schließen Sie beide Sparmöglichkeiten ab, können Sie gleich doppelt profitieren!