Nach dem „alten“ Ausbildungskonzept
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
<i>Sicherheitsfachkraft.</i><br>
Mit Bewilligung des Sozialministeriums Stuttgart (vom 9.1.2003) werden auch im Jahr 2004 die B- und C-Lehrgänge zur Fachkraft für Arbeitsicherheit nach altem Konzept durchgeführt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Interessenten den Grundlehrgang A nachweisen können. Die Kenntnisse werden vorab zudem in einem Test, den die Interessenten durchführen und uns zuschicken, geprüft. Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitsicherheit der DEKRA Akademie Freiburg ist von der zuständigen Behörde - vom Sozialministerium Baden-Württemberg - anerkannt und zeichnet sich durch seine hohe Praxis- und Handlungsorientierung aus!
Mit Bewilligung des Sozialministeriums Stuttgart (vom 9.1.2003) werden auch im Jahr 2004 die B- und C-Lehrgänge zur Fachkraft für Arbeitsicherheit nach altem Konzept durchgeführt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Interessenten den Grundlehrgang A nachweisen können. Die Kenntnisse werden vorab zudem in einem Test, den die Interessenten durchführen und uns zuschicken, geprüft. Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitsicherheit der DEKRA Akademie Freiburg ist von der zuständigen Behörde - vom Sozialministerium Baden-Württemberg - anerkannt und zeichnet sich durch seine hohe Praxis- und Handlungsorientierung aus!