Lohnnebenkosten senken durch...
...eine geeignete betriebliche Altersversorgung
Als Arbeitgeber kennen Sie die gesetzliche Pflicht, Ihren Arbeitnehmern ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung zu unterbreiten. Eine solche Versorgung z.B. durch Gehaltsumwandlung trägt nicht nur zur Schließung der Versorgungslücke – die durch die jüngsten Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat erheblich gewachsen ist – für Ihre Arbeitnehmer bei. Sie sorgt auch für eine deutliche Senkung Ihrer Lohnnebenkosten. Die Kehrseite: Sie befinden sich – je nach Wahl des Anbieters, zum Teil in erheblichen Haftungssituationen, die – durch aktuelle Urteile unterlegt – zu existentiellen Risiken für Ihr Unternehmen und Sie selbst führen können. Lassen Sie sich von speziellen Fachleuten für ein faires Honorar ein Gutachten für bestehende Verträge erstellen.