Das gesetzliche MUSS für alle Unternehmen und Führungskräfte
Wussten Sie schon, dass Sie als Führungskraft für Versäumnisse in der psychischen Gefährdungsbeurteilung persönlich haften?
Die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes von 2013 sind schon lange gültig, aber die meisten wurden nicht darüber informiert, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung dem körperlichen Arbeitsschutz gleichgestellt ist. Jedes Unternehmen ist zur psychischen Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtet und dieses Vorgehen muss in der Führungsebene sowohl verankert wie getragen werden. Der ValueCheck zeigt, ob Ihre Belegschaft weiß, wie sie am besten regeneriert, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten und auch ob dieses Wissen bewusst ein- und umgesetzt wird.