Rechtssicher zur Lieferantenerklärung mit BEO-Portal
Zollvorteile in fünf Schritten realisieren
Rechtliche Vorgaben des Zolls und wechselnde gesetzliche Bestimmungen erschweren häufig das Erstellen von Lieferantenerklärungen (LE). Exportierende Unternehmen müssen sich beim Anfertigen des Dokuments außerdem an einen genau vorgeschriebenen Wortlaut halten. Denn auch irrtümliche Abweichungen können negative Konsequenzen nach sich ziehen. Damit das nicht passiert, bietet der Zollexperte BEO eine neue Software, mit der sich Lieferantenerklärungen kostenfrei und zuverlässig erstellen, verwalten und senden lassen. Eine Ausfüllhilfe garantiert, dass immer die korrekte Formulierung gewählt wird. Um das Programm in vollem Umfang zu nutzen, müssen Exporteure sich lediglich ein eigenes Profil unter www.beo-le.de anlegen.
In fünf Schritten zur Lieferantenerklärung – das ermöglicht die neue Cloud-Lösung von BEO. „Exportierende Unternehmen erstellen mit der Software den Nachweis des präferenzrechtlichen Ursprungs einer Ware elektronisch. Das verringert den administrativen Aufwand spürbar“, erklärt Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. Auch sind Anwender des Portals immer auf dem aktuellsten Stand des Zollrechts: Neue Präferenzräume schaltet der Endinger Zollexperte automatisch frei, sodass sie für folgende Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden können. Die Software verfügt zudem über eine Textvorlage, die verbindliche Formulierungen vorgibt und so ein falsches Ausfüllen des Dokuments verhindert. Das ist wichtig, denn schon kleinste Abweichungen vom Wortlaut können dazu führen, dass die LE nicht anerkannt wird. Um von den Vorteilen der neuen Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) in vollem Umfang zu profitieren, registriert sich der Nutzer online mit seinen Unternehmens- und Kundendaten. Weitere Angaben zu Lieferanten und versendeten Artikeln vervollständigen das individuelle Profil. Alle benötigten Informationen können sowohl manuell eingetragen als auch automatisch per Excel-Import eingespielt werden. Aus den vorliegenden Daten erstellt das Portal die Lieferantenerklärung und archiviert sie dauerhaft. Fertige LEs können anschließend gedruckt und dem Empfänger bereitgestellt werden. Dies gilt für Einzel- und Langzeitlieferantenerklärungen.
Durch die Schaffung immer neuer Freihandelszonen und Präferenzräume gewinnen Lieferantenerklärungen stetig an Bedeutung. Exporteure weisen damit den präferenzrechtlichen Ursprung ihrer Waren rechtssicher nach. Die Bescheinigung ist Voraussetzung, um von internationalen Präferenzabkommen zu profitieren. Das kann zu verringerten Zollsätzen und damit zu Ersparnissen für das eigene Unternehmen führen. Allgemein gilt: Je mehr Lieferantenerklärungen für die in einem Produkt verbauten Vormaterialien vorliegen, desto einfacher ist es, eine Präferenz dafür zu erhalten. Eine zeiteffiziente Organisation der LEs steigert somit langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens.
Rechtliche Vorgaben des Zolls und wechselnde gesetzliche Bestimmungen erschweren häufig das Erstellen von Lieferantenerklärungen (LE). Exportierende Unternehmen müssen sich beim Anfertigen des Dokuments außerdem an einen genau vorgeschriebenen Wortlaut halten. Denn auch irrtümliche Abweichungen können negative Konsequenzen nach sich ziehen. Damit das nicht passiert, bietet der Zollexperte BEO eine neue Software, mit der sich Lieferantenerklärungen kostenfrei und zuverlässig erstellen, verwalten und senden lassen. Eine Ausfüllhilfe garantiert, dass immer die korrekte Formulierung gewählt wird. Um das Programm in vollem Umfang zu nutzen, müssen Exporteure sich lediglich ein eigenes Profil unter www.beo-le.de anlegen.
In fünf Schritten zur Lieferantenerklärung – das ermöglicht die neue Cloud-Lösung von BEO. „Exportierende Unternehmen erstellen mit der Software den Nachweis des präferenzrechtlichen Ursprungs einer Ware elektronisch. Das verringert den administrativen Aufwand spürbar“, erklärt Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. Auch sind Anwender des Portals immer auf dem aktuellsten Stand des Zollrechts: Neue Präferenzräume schaltet der Endinger Zollexperte automatisch frei, sodass sie für folgende Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden können. Die Software verfügt zudem über eine Textvorlage, die verbindliche Formulierungen vorgibt und so ein falsches Ausfüllen des Dokuments verhindert. Das ist wichtig, denn schon kleinste Abweichungen vom Wortlaut können dazu führen, dass die LE nicht anerkannt wird. Um von den Vorteilen der neuen Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) in vollem Umfang zu profitieren, registriert sich der Nutzer online mit seinen Unternehmens- und Kundendaten. Weitere Angaben zu Lieferanten und versendeten Artikeln vervollständigen das individuelle Profil. Alle benötigten Informationen können sowohl manuell eingetragen als auch automatisch per Excel-Import eingespielt werden. Aus den vorliegenden Daten erstellt das Portal die Lieferantenerklärung und archiviert sie dauerhaft. Fertige LEs können anschließend gedruckt und dem Empfänger bereitgestellt werden. Dies gilt für Einzel- und Langzeitlieferantenerklärungen.
Durch die Schaffung immer neuer Freihandelszonen und Präferenzräume gewinnen Lieferantenerklärungen stetig an Bedeutung. Exporteure weisen damit den präferenzrechtlichen Ursprung ihrer Waren rechtssicher nach. Die Bescheinigung ist Voraussetzung, um von internationalen Präferenzabkommen zu profitieren. Das kann zu verringerten Zollsätzen und damit zu Ersparnissen für das eigene Unternehmen führen. Allgemein gilt: Je mehr Lieferantenerklärungen für die in einem Produkt verbauten Vormaterialien vorliegen, desto einfacher ist es, eine Präferenz dafür zu erhalten. Eine zeiteffiziente Organisation der LEs steigert somit langfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens.