Vorsicht bei Gebrauchtsoftware
Gerichtsurteil gegen selbstgebaute Lizenzurkunden
Das Landgericht Frankfurt untersagt Gebrauchtsoftwarehändlern die Verbreitung selbst erstellter Lizenzurkunden und "notariellen Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb". Unternehmen und Privatpersonen haben damit keine Sicherheit beim Kauf gebrauchter Lizenzen. Auf dieser Grundlage untersagt der Softwarehersteller Adobe Firmen für Second Hand Software per einstweiliger Verfügung, selbst gemachte "Lizenzurkunden" als Softwarelizenzen anzubieten. Gleiches gilt für sogenannte "notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb", die nicht als rechtswirksamer Kaufbeleg anerkannt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, raten Firmen wie Microsoft dazu, alle Unterlagen kostenlos beim Hersteller prüfen zu lassen.
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