Nachschusspflicht
Grundlage im Gesellschaftsvertrag nötig
Der BGH bestätigt seine bisherige Rechtssprechung nun auch für Personenhandelsgesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG). Ein Gesellschafterbeschluss, der ohne Grundlage im Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht begründet, ist gegenüber nicht zustimmenden Gesellschaftern unwirksam. Die Unwirksamkeit des Beschlusses kann auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden. Eine Nachschussverpflichtung setzt also die (antizipierte) Zustimmung der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag durch eine Klausel voraus, die zusätzliche Beitragspflichten nach Umfang und Obergrenze erkennen lässt.