Neue Klausel in Arbeitsverträgen!
Arbeit und Lohn während der Schulferien?
Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals eine Klausel in einem Arbeitsvertrag gebilligt, derzufolge das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern in einer Putzfirma in den Sommerferien ruht. Da während der Sommerferien die Schulen geschlossen sind, kann dort auch nicht geputzt werden. Der Arbeitgeber wollte deshalb für diesen Zeitraum keinen Lohn bezahlen; das BAG hat diese Vertragsklausel akzeptiert.