Verantwortlichkeit im Internet
Unterlassungsanspruch gegen Forumsbetreiber
Der BGH hat entschieden, dass bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet der Verletzte auch dann Unterlassungsansprüche gegen den Forumsbetreiber geltend machen kann, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Der Forumsbetreiber kann sich nicht darauf berufen, dass der Beitrag nicht von ihm stammt. In einer weiteren Entscheidung hat der BGH zudem klargestellt, dass die Privilegierung für Host-Provider nach dem neuen TMG nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung betrifft. Unterlassungsansprüche sind hiervon aber nicht betroffen sind.