Neues GmbH-Recht!
Einführung der Mini-GmbH - Antwort auf die englische Ltd.?
Das Bundeskabinett verabschiedet das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (Mo-MIG) als Entwurf. Mit dem MoMIG wird das GmbH-Recht umfassend erneuert und die Mini-GmbH neu eingeführt. Die wichtigsten Änderungen: Die Gründung der GmbH erfordert nur noch 10.000 Euro Stammkapital, das „Cash Pooling“ im Konzern wird gesetzlich berücksichtigt, die notarielle Beurkundung der Gründung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr nötig. In Zukunft soll es eine Mustersatzung geben, die nur noch notariell beglaubigt werden muss. Zudem kommt nach aktuellem Diskussionsstand auch die Mini-GmbH, deren Gründung kein Stammkapital mehr erfordert, aber in den ersten Jahren zum Aufbau von Eigenkapital zwingt.