Lohnzuschüsse beantragen!
Initiative 50+ macht Beschäftigung älterer Arbeiter reizvoll
Der Gesetzgeber hat einige neue Maßnahmen geschaffen, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Arbeitgeber reizvoller zu machen. So können nunmehr Lohnzuschüsse für bestimmte Tätigkeiten beantragt werden (Kombilöhne) oder Zuschüsse für die Einstellung von älteren Arbeitnehmern, die längere Zeit arbeitslos waren. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit älteren Arbeitnehmern sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abzuschließen.