Unzulässig!
Vorformulierter Arbeitsvertrag teilweise unwirksam
In einem vorformulierten Arbeitsvertrag hatte sich der Arbeitgeber vorbehalten, dem Angestellten „jederzeit eine andere Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht“. Der Arbeitgeber versetzte den Arbeitnehmer in der Folge von der Position eines Filialleiters in einen Reparaturbetrieb. Das LAG Köln hielt die Versetzung jedoch für unwirksam, da eine Einschränkung der Versetzungsklausel auf „gleichwertige“ Arbeitsplätze fehle. Zahlreiche Arbeitsverträge, die diese Klausel erhalten, dürften damit unwirksam sein!