Zum 31.12.06 droht ausstehenden Forderungen die Verjährung
Überprüfen und sichern Sie jetzt Ihre Forderungsbestände
Der Ausklang des Jahres kann für manche offene Forderung ein unrühmliches Ende bedeuten: Die Verjährung. Seit der Schuldrechtsnovelle gilt es zudem, die verkürzte gesetzliche Regelverjährung von nunmehr noch 3 Jahren zu beachten. Um eine drohende Verjährung der Ansprüche zu verhindern, lohnt sich besonders jetzt ein Blick auf das Forderungsmanagement.