Jetzt schulen – nur 40 Minuten Zeitaufwand!
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG wirkt sich direkt auf die Gestaltung von Personalmaßnahmen und die tägliche Arbeit von Führungskräften und Personalverantwortlichen aus. Da es für die arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote keine Übergangsfristen gibt, muss jedes Unternehmen die Bestimmungen des AGG beachten und den auferlegten Pflichten nachkommen, um Schadensersatz- und Ent-schädigungsforderungen sowie rufschädigende Diskriminierungsklagen zu vermeiden! Wie bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen darauf vor? Mit einer geeigneten Schulung erfüllen Sie die Arbeitgeberpflichten nach § 12 Abs. 1 AGG. In nur 40 Minuten pro Mitarbeiter und 90 Minuten für Ihre Führungskräfte bringen Sie alle auf den neuesten Stand – jederzeit und überall.