Leasen statt Kaufen
In neue Kennzeichnungssysteme investieren ohne große Kapitalbindung!
Mit neuen Kennzeichnungspflichten wachsen auch die Anforderungen an die Kennzeichnungssysteme und damit auch notwendige Investitionskosten. Bestes Beispiel ist die 2005 wirksam werdende EU- Verordnung 178/2002 zur Rückverfolgbarkeit von Warenströmen in der Lebensmittelwirtschaft. Mit Leasing können die Leasingraten als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden und die sonst erforderlichen Investitionsmittel können anderweitig eingesetzt werden. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass Sie mit Leasing immer auf dem neuesten Stand der Technik sind.